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Ausgleichstaxe und Prämie
Ausgleichstaxe
Um dem gesellschaftlichen Ziel des Behinderteneinstellungsgesetzes - der Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt - gerecht zu werden, wurde der Ausgleichstaxfonds eingerichtet. Das Vermögen des Fonds besteht aus den jährlich eingenommenen Ausgleichstaxen.
Unternehmen, die 25 oder mehr Dienstnehmer/innen beschäftigen, sind verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte eine/n begünstigte/n Behinderte/n einzustellen (Beschäftigungspflicht).
Kann oder will der/die Dienstgeber/in diese Verpflichtung nicht erfüllen, wird ihm vom Bundessozialamt die Ausgleichstaxe (AT) vorgeschrieben. Diese beträgt dzt. monatlich EUR 223,-(Stand 2010) pro Behinderte/n, der/die zu beschäftigen wäre und wird durch Verordnung des Bundesministeriums jährlich angepasst.
Die Bearbeitung der Ausgleichstaxen und Prämien wird österreichweit in zwei Landesstellen durchgeführt:
- in der Landesstelle Oberösterreich
für die Landesstellen Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Oberösterreich - in der Landesstelle Wien
für die Landesstellen Burgenland, Kärnten, Steiermark, Niederösterreich und Wien
Prämie
Für die Beschäftigung von Lehrlingen, die dem Kreis der begünstigten Behinderten angehören, erhält der Dienstgeber vom Bundessozialamt aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds zusätzlich eine Prämie in Höhe der jeweils aktuellen Ausgleichstaxe.