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Schmerzengeld für Opfer von Verbrechen
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Mit 1. Juni 2009 ist eine Novelle zum Verbrechensopfergesetz in Kraft getreten, die erweiterte Hilfsmöglichkeiten für Verbrechensopfer vorsieht.
Für Opfer, die eine schwere Körperverletzung erleiden, wird eine Pauschalentschädigung für Schmerzengeld in Höhe von € 1.000, geleistet. Bei schweren Dauerfolgen gebührt ein Betrag in Höhe von € 5.000,00.
Die Novelle gilt für Verletzungen aufgrund von Straftaten, die nach dem 31. Mai 2009 begangen wurden.
Nachstehend finden Sie den entsprechenden Antrag zum Herunterladen.
- Antrag auf Pauschalentschädigung für Schmerzengeld (Word Dokument, 85Kb)
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