Inhalt:

Begünstigte Behinderte

Wer kann begünstigte/r Behinderte/r werden?

  • Österreichische StaatsbürgerInnen
  • EU- beziehungsweise EWR-BürgerInnen
  • anerkannte Flüchtlinge

mit einem vom Bundessozialamt festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 Prozent. Ausnahme: SchülerInnen, StudentInnen sowie PensionistInnen

Wie wird man begünstigte/r Behinderte/r?

Anträge können bei den Landesstellen des Bundessozialamtes eingebracht werden.

Feststellung durch Sachverständige

Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt durch ärztliche Sachverständige des Bundessozialamtes. Das Ergebnis mit der Möglichkeit einer Stellungnahme wird zur Kenntnis gebracht (Parteiengehör). Das Bundessozialamt entscheidet mit Bescheid über die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten.

Was bringt die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten?

  • Erhöhter Kündigungsschutz

mehr über erhöhten Kündigungsschutz

  • Förderungen im beruflichen Bereich: bei Antritt oder Ausübung eines Beschäftigungs- beziehungsweise Ausbildungsverhältnisses

mehr über Förderungen im beruflichen Bereich

  • Zusatzurlaub (sofern dies im Kollektivvertrag, Dienstrecht oder in Betriebsvereinbarungen vorgesehen ist)
  • Lohnsteuerfreibetrag (kann ab einem Grad der Behinderung von 25% beim Finanzamt beantragt werden)
  • Fahrpreisermäßigung (zum Beispiel: ab einem Grad der Behinderung von 70% auf Bahnlinien der ÖBB) mit der VORTEILScard Spezial